eMobilität: Fördermittel zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen

Das Umweltministerium hat einen ersten Förderaufruf gestartet. Unternehmen können sich bis 25. Mai 2018 um Fördermittel bewerben.

Im Rahmen des “Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020” hat das Bundesumweltministerium (BMU) einen ersten Förderaufruf im erweiterten Programm “erneuerbar mobil” gestartet: Bis 25. Mai 2018 können sich gewerbliche Unternehmen (namentlich Taxi-, Mietwagen- und Handwerksunternehmen) in den betroffenen Städten und Regionen (siehe Anhang 1) um Fördermittel zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen bewerben. Dabei hat das Ministerium allerdings weniger Dienstwagen für die Geschäftsleitung im Blick, sondern vielmehr eFahrzeuge für den gewerblichen Bereich, also z. B. PKW für Bauleiter oder leichte Nutzfahrzeuge. Das BMU wird die bis 25. Mai eingegangenen Projektskizzen prüfen und bewerten. Erfolgreiche Bewerber können anschließend (“bürokratiearm”) den offiziellen Antrag auf Bewilligung der Fördermittel stellen.

Nach Angaben des Projektträgers VDI/VDE werden im Rahmen der vom BMU zur Verfügung gestellten Fördersumme von 30 Mio. € neben größeren Projekten auch Einzelanträge zum Zuge kommen. Außerdem wird es möglicherweise weitere Förderaufrufe geben.


Gegenstand der Förderung

Das BMU fördert den Kauf von Neufahrzeugen mit Elektroantrieb durch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zuwendungsfähig sind folgende Kosten:

  1. Die gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor durch den Elektro- oder Plug-In-Hybridantrieb entstehenden Investitionsmehrkosten.
  2. Kosten für die Beschaffung und die Installation der notwendigen Ladeinfrastruktur.

Weitere mit der Beschaffung der Fahrzeugflotte in Zusammenhang stehende Kosten werden nicht gefördert.

Grundsätzlich können unterschiedliche Antriebstechnologien, wie z. B. Plug-In-Hybride, E-Fahrzeuge mit Zentralmotor, E-Fahrzeuge mit Radnabenmotoren etc. bezuschusst werden.

Weitere Voraussetzungen

  • Bei Hybridfahrzeugen gilt, dass diese eine Reichweite (unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine) von mindestens 40 km erreichen oder eine Kohlendioxidemission von 50 g pro gefahrenen km unterschreiten müssen.
  • Die Fahrzeuge müssen zu einem signifikanten Anteil in den betroffenen Städten (siehe Anhang 1) genutzt/gefahren werden.
  • Ein direkter Bezug zur gewerblichen Nutzung des Fahrzeugs muss gegeben sein.
  • Die beantragten Fahrzeuge sind innerhalb von einem Jahr nach Bewilligung anzuschaffen (“Bewilligungszeitraum”).
  • Die Zweckbindungsfrist für die beschafften Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur beträgt 24 Monate.
  • Der Antragsteller erklärt sich bereit, an einer übergeordneten Datenerhebung zur Bewertung des Sofortprogramms teilzunehmen. (Es wird nach einem Stichprobenverfahren ausgewählt, wer vorhabenbezogene Informationen zur Verfügung stellen muss).
    Weitere Voraussetzungen siehe Förderaufruf in der Anlage.

Höhe der Förderung

Das BMU zahlt Zuschüsse zu den Investitionsmehrkosten der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs verglichen mit den Kosten konventioneller Fahrzeuge, und zwar

  • 40 % der Mehrkosten für große Unternehmen,
  • 50 % für mittelgroße Betriebe (unter 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. € Umsatz oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme) und
  • 60 % der Mehrkosten für Kleinbetriebe (unter 50 Mitarbeiter und max. 10 Mio. € Umsatz oder max. 10 Mio. € Bilanzsumme)

Ergänzend kann auch die Anschaffung der passenden Ladeinfrastruktur gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht allerdings nicht.

Antragstellung

Nähere Informationen sowie alle Antragsformulare finden Sie unter
https://www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/das-sofortprogramm-saubere-luft
sowie im Förderaufruf (siehe Anhang 2).

  1. Es ist eine Projektskizze zu erstellen: Bei Anschaffung einzelner Fahrzeuge reicht in der Regel eine kurze Erläuterung im Feld “Einsatzzweck/Einsatzprofile” (z. B. Transport von Materialien und Werkzeugen des xy-Handwerks zum Kunden. Nutzung zu Materialeinkäufen und Kundenservice in der Stadt). Bei größeren, überjährigen Beschaffungen sollte eine ausführliche Projektskizze erstellt werden (Gliederungsvorschlag siehe Anhang 3).
  2. Die Ermittlung der Investitionsmehrkosten kann pauschal oder individuell erfolgen: Für beide Varianten gibt es ein Excel-Tool (siehe Anhang 4). Nach Angaben des Projektträgers ist der pauschale Ansatz einfacher, weil bereits eine Liste vergleichbarer konventioneller Fahrzeuge hinterlegt ist und deswegen keine Angebote (für das eFahrzeug und ein Vergleichsmodell) vorgelegt werden müssen. Allerdings ist der Zuschuss bei der pauschalen Beantragung auf 10.000 € pro Fahrzeug begrenzt. Hinweis: Die hinterlegte Modell-Liste in der pauschalen Berechnung öffnet sich nur in den neuen Excel-Versionen (wohl ab Excel 2010). Der Projektträger arbeitet daran, die zusätzlich hinterlegten Funktionen auch für ältere Excel-Versionen verfügbar zu machen.
  3. Bei der individuellen Berechnung der Investitionsmehrkosten sind Angebote für das eFahrzeug und ein Vergleichsmodell vorzulegen.
  4. Es besteht die Möglichkeit, neben den Fördermitteln separat auch den Umweltbonus zu beantragen (Förderung beim Kauf von E-Mobilen in Höhe von 4.000 Euro; Beantragung beim BAFA). Damit bliebe ein geringerer Umfang von Investitionsmehrkosten, die aber weiterhin mit Zuschüssen zwischen 40 und 60 % förderfähig wären.
  5. Einreichen der Projektskizze mit den Berechnungen unter https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/saubere-luft/
  6. Nach Prüfung der Förderwürdigkeit ergeht an die für eine Förderung vorgesehenen Unternehmen in der zweiten Stufe eine schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Förderantrags. Dieser Antrag ist über das easyOnline Portal einzureichen.

Bewertung der Förderwürdigkeit durch den Projekträger

Für die Bewertung der Förderwürdigkeit ist es notwendig, sämtliche Angaben im Skizzeneinreichungsportal zu beantworten. Über das Skizzeneinreichungsportal werden die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für eine Förderung nachgewiesen. Dabei werden die Projektskizzen hinsichtlich ihres Beitrags zu den förderpolitischen Zielen des “Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020 – Verbesserung der Luftqualität in belasteten Städten” u.a. nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Grad der Belastung des geplanten Einsatzgebietes (siehe Anlage 1)
  • Einsatzprofil des Fahrzeugs
  • Fahranteile der in der angegebenen Stadt einzusetzenden Fahrzeuge (innerstädtisch und Umland)

Für die Beurteilung großvolumiger Beschaffungsprojekte ist eine zusätzliche inhaltliche Darstellung mit detaillierter Kostenschätzung und Informationen zu Beschaffungszeiträumen hinzufügen (Gliederungsvorschlag siehe Anhang 3).

Förderfähige Betriebe

Förderfähig sind Betriebe in von Luftbelastung betroffenen Ballungsräumen. Im Skizzentool kann aber auch der Einsatzanteil in betroffenen Ballungsräumen vermerkt werden, wenn der Betrieb selber außerhalb angesiedelt ist. Wenn ein Betrieb in mehreren betroffenen Städten einfährt, sollte eine Stadt ausgewählt werden und ggf. weitere Erläuterung im Textfeld der Projektskizze vorgenommen werden.


Ansprechpartner

Bei Fragen können Sie sich direkt an den Projektträger wenden:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT)
Steinplatz 1
10623 Berlin
Telefon: 0 30 / 31 00 78-56 60
E-Mail: elmo@vdivde-it.de


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