Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Nicht immer werden Bauleistungen von qualifizierten Handwerksbetrieben ausgeführt. Bedauerlicherweise sind daher manche Bauvorhaben mit Mängeln behaftet. Bauherren brauchen im Zweifelsfall das Wissen von Experten, deren Sachkenntnis ihnen weiterhilft. Experten, die objektiv und neutral den Dingen auf den Grund gehen.

Allerdings ist der Begriff “Sachverständiger” nicht geschützt. Besonders qualifizierte, sorgfältig ausgewählte und vom Fachverband ausgebildete Experten werden von den Handwerkskammern öffentlich bestellt und vereidigt und können sich als Sachverständige/r (öbuv) bezeichnen. Dabei gilt das Credo „Überdurchschnittlich ist gerade gut genug“.

Besondere Sachkunde, Vertrauenswürdigkeit, Unparteilichkeit, Schweigepflicht und die Pflicht zur Gutachtenerstattung zeichnen einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus. Durch den Rundstempel und ihren Sachverständigenausweis können sie sich als solche legitimieren.

Ein Verzeichnis der ö.b.u.v. Sachverständigen bieten die regionalen Handwerkskammern an. In Baden-Württemberg gibt es acht Handwerkskammern. Hier finden Sie deren Internetseiten:

Handwerkskammer Freiburg
www.hwk-freiburg.de

Handwerkskammer Heilbronn-Franken
www.hwk-heilbronn.de

Handwerkskammer Karlsruhe
www.hwk-karlsruhe.de

Handwerkskammer Konstanz
www.hwk-konstanz.de

Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar Odenwald
www.hwk-mannheim.de

Handwerkskammer Reutlingen
www.hwk-reutlingen.de

Handwerkskammer Region Stuttgart
www.hwk-stuttgart.de

Handwerkskammer Ulm
www.hwk-ulm.de