Geschwindigkeitsdrosselung für Kleintransporter

Interessierte Mitgliedsbetriebe, die an einer von BG BAU und VHV finanziell geförderten Studie zur Geschwindigkeitsdrosselung für Kleintransporter in der Bauwirtschaft teilnehmen wollen, sollen sich bis zum 29. September 2016 beim SAF melden.

Die BG BAU und die VHV Allgemeine Versicherung AG (VHV) haben sich auf Initiative des ZDB darauf verständigt, eine Studie über die positiven Effekte einer Geschwindigkeitsdrosselung von Kleintransportern exklusiv für Mitgliedsbetriebe des ZDB durchzuführen.

Die Studie wird gemeinsam von der BG BAU und der VHV durchgeführt. Ziel ist es, Mitgliedsunternehmen der BG BAU, die ihre Kleintransporter bei der VHV versichert haben, zur Nachrüstung bereits vorhandener Kleintransporter zu motivieren bzw. bei der Anschaffung von Neufahrzeugen eine entsprechende Ausstattung zu wählen. Folgende Fördermaßnahmen können bei den Beteiligten beantragt werden:

  • Die BG BAU fördert die Maßnahmen mit bis zu 50 % der Kosten für die Beschaffung und Montage bis maximal 300 EUR je Fahrzeug. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung kann dabei entweder durch einen elektronischen Eingriff in das Motormanagement (sog. “Chip-Tuning”) oder aber durch die Nachrüstung bzw. den Einbau eines Geschwindigkeitsbegrenzers herbeigeführt werden.
  • Die VHV fördert die Maßnahmen durch einen Beitragsnachlass in Höhe von 15 % für die Kfz-Haftpflichtversicherung und 15 % in der Kfz-Kaskoversicherung. Dies entspricht je nach Fahrzeugtyp einer Förderung von 270 EUR bis 290 EUR je Fahrzeug.
  • Darüber hinaus haben die Unternehmen (auch unabhängig von der Teilnahme an dieser Studie) die Möglichkeit, die Fahrer von Kleintransportern im Rahmen von Fahrsicherheitstrainings fortbilden zu lassen, die ebenfalls von der BG BAU mit jeweils 85 EUR bezuschusst werden.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Studie und den Erhalt der Fördermaßnahmen können Sie der als zum Download beigefügten Übersicht der BG BAU entnehmen. Nach Abschluss der Studie werden die beteiligten Unternehmen einen Fragebogen erhalten.


Interessierte Mitgliedsbetriebe bitten wir, sich bis spätestens 29. September 2016 beim SAF zu melden unter dem Stichwort “Geschwindigkeitsdrosselung für Kleintransporter” (info@stuck-verband.de).