Installationsdosen überputzen: Gemeinsame Stellungnahme bringt mehr Klarheit (5/2023)

Die Fachverbände Elektro- und Informationstechnik EIT sowie Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg haben die gemeinsame Stellungnahme zu den Putzarbeiten bei Elektroinstallationsdosen überarbeitet und erweitert.

Die bisherige Gemeinsame Stellungnahme aus dem Jahr 2000 wurde mit Bezug auf die aktuellen baurechtlichen Vorgaben und normative Planungs- und Ausführungsempfehlungen durch den Technischen Ausschuss des SAF sowie das jeweilige Fachgremium des Elektro- und Informationstechnikverbandes einvernehmlich für Baden-Württemberg aktualisiert. Sie behandelte bislang den Schutz der Elektroinstallationsdosen und Ausschreibungserfordernisse bei langen Elektroinstallationsdosen. In der Auslegung standen oft die Fragen, wie im weiteren Bauablauf zu verfahren ist, wenn die Elektroinstallationsdosen überputzt wurden und nicht mehr auffindbar waren.

Neu aufgenommen wurden die Aspekte der Durchdringungen bei Kabel- und Leitungsführungen und Installationen in Funktionsebenen, wie z. B. Brandabschnitten, luftdichten Ebenen, schalltechnisch abgegrenzten Bereichen und Wärmedämmschichten. Wird von den Planungsempfehlungen der DIN 18015-3 zu den Installationszonen abgewichen, ist eine abweichende Ausführung der Leitungsführung unter Angabe von Referenzpunkten zusätzlich zu dokumentieren.

Handhabung bei überputzten Installationsdosen Teilweise müssen aufgrund von Wandunebenheiten oder Einbauten auf Wandflächen Putzmehrdicken aufgebracht werden, sodass in Einzelfällen die gesetzten Installationsdosen nicht mit der späteren Putzdicke korrespondieren. Dadurch kann es sein, dass der Installationsdosenschutzdeckel wenige Millimeter unter dem Putz liegt.

In der gemeinsamen Stellungnahme ist festgehalten, dass die bereits im Bauobjekt gesetzten Installationsdosen nicht überputzt oder auf andere Weise beschädigt werden dürfen. Eine Beschädigung wäre dann vorhanden, wenn in bereits gesetzte Installationsdosen Mörtel direkt eingefüllt wird und ein Auffinden der Dosen dann nicht mehr möglich wäre oder der Reinigungsaufwand überproportional hoch wäre.

Der Elektrotechniker hat daher die Aufgabe, das geeignete Schutzmittel (Abdeckung) auszusuchen, zu montieren und zu demontieren. Das Entfernen von Putz auf dem Schutzdeckel sowie gegebenenfalls im Inneren der Dose (z. B. während der Baureinigung) obliegen dem Stuckateur, da mit dem von ihm aufgebrachten Putz ein Teil eines anderen Gewerks verunreinigt ist. Bei ungeschützten Installationsdosen sind vom Stuckateur Bedenken anzumelden.

Download: Gemeinsame Stellungnahme

Rainer König und Thomas Bürkle unterzeichnen die gemeinsame Stellungnahme.

Rainer König, Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade

Thomas Bürkle, Fachverband Elektro- und Informationstechnik