VHV – Bürgschafts-Rahmenabkommen

Seit vielen Jahren gibt es mit dem Partner VHV ein attraktives Bürgschaftsrahmen-Abkommen, das Mitgliedsbetrieben des SAF besonders günstige Konditionen für Bürgschaften verschiedener Art bietet.

Im Angebot sind insbesondere Ausführungs-, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften. Ein Vorteil des Rahmenabkommens und Bürgschaftsservices ist, dass keine Anrechnung des Bürgschaftsvolumens auf die Kreditlinie bei der Hausbank erfolgt und somit die Liquidität nicht eingeschränkt wird. Es gibt auch ein Angebot für Auslandsbaustellen.

Anders als bei Bürgschaften von der Hausbank oder anderen Versicherungsgesellschaften, bei denen ein jährlicher Beitrag erhoben wird, gibt es bei unserem Partner VHV einen Einmalbeitrag. Sie haben also beim VHV-Bürgschaftsservice keine jährlich wiederkehrende Belastung bis zum Ende der Laufzeit der Bürgschaft.

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Ansprechpartner beim SAF:

Frank Gericke Telefon: 07152 / 30550-114 Telefax: 07152 / 30550-199 gericke@stuck-verband.de
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