In einer Pressemitteilung vom 21.07.2016 weist das Umweltbundesamt (UBA) darauf hin, dass die geplante Umsetzung des EuGH-Urteils C-100/13 nicht Mensch und Umwelt gefährden darf.
Hintergrund ist, dass für den Umwelt- und Gesundheitsschutz benötigte Angaben bislang in der CE-Kennzeichnung von europäisch harmonisierten Bauprodukten fast komplett fehlen. Aus Sicht des UBA wird die Umsetzung des EuGH-Urteils in der Praxis zu einer Schutzlücke, d. h. zu einem schwächeren Umwelt- und Gesundheitsschutz und zu höheren Schadstoffbelastungen in Gebäuden führen. Die bisher üblichen Nachweisverfahren über allgemeine bauaufsichtlichen Zulassungen sollen mit der Neuordnung des Bauproduktenrechts entfallen, womit eine Regelungslücke bzgl. der Emission von gesundheits- oder umweltgefährdenden Schadstoffen aus Bauprodukten entsteht.
Die Forderungen des UBA decken sich mit der Kritik des Fachverbandes der Stuckateure (SAF), dem Bundesverband Ausbau und Fassade (BAF) sowie dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) an der Neuregelung.