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Strafzettel wegen Falschparken? Erst prüfen, dann zahlen!

Viele Kundinnen und Kunden von Baumärkten, Supermärkten oder Einkaufszentren, die auf dem angrenzenden Parkplatz parken, sind im guten Glauben, sie würden kostenfrei parken. Das kann teuer werden! Denn viele augenscheinlich marktzugehörigen Parkplätze werden von privaten Unternehmen betrieben, die für rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge – bspw. einer fehlenden oder abgelaufenen Parkscheibe – Strafzettel ausstellen. Hierbei werden nicht selten Forderungen von 30 oder 40 Euro aufgerufen, die sich empfindlich erhöhen, sollte der Fahrzeughalter nicht innerhalb von zwei Wochen zahlen. Doch häufig ist das Vorgehen der Unternehmen unzulässig.

Daher rät der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, auf Folgendes zu achten:
>> mehr Infos unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/strafzettel-wegen-falschparken-erst-pruefen-dann-zahlen/