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Pressemitteilung des Bundesrates vom 10.02.2017: Lkw-Maut gilt künftig auf allen Bundesstraßen

Ab Juli 2018 müssen Lkw nicht nur auf Autobahnen, sondern auf sämtlichen Bundesfernstraßen Maut zahlen. Der Bundesrat billigte am 10. Februar 2017 die vom Bundestag beschlossene Ausdehnung auf das gesamte, ca. 40.000 km umfassende bundesdeutsche Fernstraßennetz. Die Mautpflicht gilt für Lkw ab 7,5 Tonnen. Sie soll jährliche Mehreinnahmen von bis zu 2 Milliarden Euro generieren.

Ausnahmen für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h sind von der Maut befreit. Diese Ausnahme geht auf eine Forderung des Bundesrates aus seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im so genannten ersten Durchgang zurück (BR-Drs. 281/16(B)).

Vom Bundestagsbeschluss nicht betroffen sind kleinere Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sowie Fernbusse. Die Bundesregierung hat aber bereits angekündigt, bis spätestens Ende 2017 zu prüfen, ob die Mautpflicht auf diese Fahrzeuge ausgedehnt werden soll.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

(Plenarsitzung des Bundesrates am 10.02.2017)