Rund fünfzig Jahre lang hat der Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade an vielen Stellen gemeinsam mit anderen Verbänden und dem Baden-Württembergischen Handwerkstag nicht locker gelassen und an ganz vielen Stellen immer wieder darum gekämpft, dass Auszubildende, die während ihres Besuchs von Landes- und Regionalfachklassen in auswärtigen Wohnheimen übernachten, die Unterbringungs- und Verpflegungskosten nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen. Jetzt endlich hat sich dieser unermüdliche Einsatz gelohnt. Nach einem Gerichtsentscheid im Sommer diesen Jahres hat das Land Baden-Württemberg nun Mitte November beschlossen, rückwirkend zum Schuljahresbeginn 2016/17 die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von externen Berufsschülern unter Berücksichtigung eines häuslichen Eigenanteils komplett zu übernehmen. Derzeit beträgt der durchschnittliche Tagessatz für Jugendwohnheime etwa 36 Euro.

Während das Land Bayern schon vor Jahren diese Kosten für seine Berufsschüler übernommen hat, bekamen die baden-württembergischen Azubis bis vor einem halben Jahr lediglich sechs Euro pro Tag erstattet. Bei der letzten Landesregierung konnte wenigstens eine Verdoppelung auf zwölf Euro pro Tag erreicht werden. Im Laufe ihrer dreijährigen Berufsausbildung mussten die Jugendlichen somit rund 6.000,- Euro aus eigener Tasche bezahlen. Für die Azubis und deren Familien stellte dies eine enorme finanzielle Belastung dar. Viele Ausbildungsbetriebe haben deshalb einen Teil der Kosten als freiwillige soziale Leistungen übernommen. Nun also hat auch das Land Baden-Württemberg für eine deutliche Reduzierung dieser Zusatzbelastung gesorgt und damit gleichwertige Bedingungen für die betroffenen Schüler geschaffen.

„Eine solche finanzielle Entlastung wird hoffentlich die Attraktivität einer Ausbildung im Stuckateurberuf steigern“ erhofft sich Wolfram Kümmel, Hauptgeschäftsführer des Stuckateurverbandes. Derzeit absolvieren in Baden-Württemberg ca. 450 Azubis eine Ausbildung zum Stuckateur.