GoBD: Meldung von Praxisproblemen an das BMF

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) beabsichtigt, dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Namen der Spitzenverbände der deutschen gewerblichen Wirtschaft, u. a. unserer Dachorganisation ZDB,  eine Aufstellung von Problemen aus der Umsetzungspraxis im Zusammenhang mit den
Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
zu übergeben.

Sind Sie von der neuen GoBD schon betroffen? Falls ja – senden Sie uns hierzu bitte bis spätestens 15.09.2017 Hinweise zu den aufgetretenen Problemen.

Das BMF beabsichtigt, die GoBD regelmäßig an den technischen Fortschritt, die Rechtsprechung und an auftretende Praxisprobleme anzupassen, so dass offene Fragen und Probleme zeitnah erörtert werden können. Diese Chance sollten wir nicht ungenutzt lassen und unsere Spitzenverbände über etwaig aufgetauchte Probleme berichten zu lassen.

Für Ihre vertiefende Information finden Sie nachfolgend das GoBD-Merkblatt im PDF-Format zum Download:

Senden Sie Ihre Rückmeldung an info@stuck-verband.de oder per Fax: 07 11 / 4 51  23-50.


Bitte beachten Sie den Termin zur Abgabe: 15.09.2017