Nach dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Maßnahmen am Wohngebäuden (Newsletter vom 23.10.2019) geht es zügig weiter. Vom Bundeskabinett nun auch verabschiedet wurde ein Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es ist ebenfalls Bestandteil des Klimaschutzprogramms. Verschärfungen der Anforderungen an Gebäudeenergieeffizienz sind darin nicht vorgesehen. Enthalten ist aber eine attraktive Prämie zum Austausch alter Ölheizungen, die zusätzlich zur steuerlichen Förderung geplant ist.

Ministerien arbeiten zurzeit auch an der Rechtsverordnung, die für die steuerliche Förderung bestimmte Definitionen beschreibt. Es geht um den Begriff des Fachunternehmers und die Mindestanforderungen an die energetischen Maßnahmen. Für die Dämmung von Wänden und Geschossen sind vermutlich keine Veränderungen zu den bisher anderweitig festgelegten U-Wert-Standards zu erwarten.

In der Stuck-Info-Ausgabe 11/2019 finden Mitgliedsbetriebe des Fachverbandes dazu detailliertere Informationen.