Dämmung von außenseitigen Deckenuntersichten

Auf die Thematik Außendämmung von Decken haben wir verschiedentlich aufmerksam gemacht. Hierzu gab es weitere zu klärende Fragestellungen.

Die vielfach von Produktherstellern vertretene Meinung, dass an Deckenuntersichten ausschließlich nichtbrennbare Mineralwolleplatten angewendet werden dürfen, ist bauaufsichtlich nur bedingt richtig. Vielmehr kommt es darauf an, an welchem Gebäude mit welcher Gebäudeklasse eine Außendämmung vorzunehmen ist und ob es sich um Flucht- und Rettungswege handelt oder nicht.

Festzuhalten bleibt, dass der Zulassungsgegenstand WDVS generell auf Außenwänden aus Mauerwerk oder Beton mit oder ohne Putz verwendet werden darf.

Aus den nachfolgenden beiden Tabellen 1a und 1b kann ermittelt werden, welche zugelassene Ausführungsart – je nach geforderter Baustoffklasse des WDVS – anzuwenden ist. In Tabelle 1a werden die Fälle der Baustoffklasse A Nichtbrennbar und B1 Schwerentflammbar dargestellt.

Bei der Anforderung B2 Normalentflammbar von WDVS auf Außenwänden können z. B. Mineralwolle, EPS oder Holzfaserplatten auf Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 ausgeführt werden, siehe Tabelle 1b. In Gebäudeklasse 4 und 5 dürfen WDVS mit Dämmstoffen aus ausschließlich EPS oder Holzfaser nicht ausgeführt werden.

Soweit die Ausführung auf Außenwänden. Aber wie ist die bauaufsichtliche Lage an außenseitigen Deckenuntersichten?

Seit ca. Ende 2020 dürfen ausschließlich geklebte und gedübelte WDVS mit Mineralwolleplatten als Zulassungsgegenstand auch an Deckenunterseiten aus Mauerwerk oder Beton mit oder ohne Putz verwendet werden.

WDVS mit ausschließlich geklebten Dämmplatten, z. B aus EPS, Holzfaser, Mineralwolle, sind gemäß Verwendungs- und Anwendungsbereich der Zulassungen des DIBt weiterhin nur für Außenwände geeignet. Das heißt aber nicht, dass sie dort nicht angewendet werden dürfen.

Was muss in diesen Fällen dann an Deckenuntersichten ausgeführt werden?
Das kommt auf die jeweilige Gebäudeklasse und die damit verbundene geforderte jeweilige Baustoffklasse an.

Sind über das Leistungsverzeichnis WDVS der Baustoffklasse A Nichtbrennbar angefordert, geht im Regelfall nur WDVS mit Mineralwolleplatten oder Mineralwolle-Lamellen, siehe Tabelle 2a, Spalte A Nichtbrennbar. Wobei beim Einsatz von geklebten und gedübelten WDVS mit Mineralwolleplatten die in der Zulassung genannte Dübelanzahl von 6 bis 14 Dübel (je nach Windsogklasse und Systemgewicht) anzuwenden ist. Diese Dübelung muss an Deckenuntersichten ausschließlich durch das Gewebe erfolgen.

In den einschlägigen Zulassungen ist z. B. folgendes in Abschnitt Verdübelung an Deckenunterseiten zu lesen:


„Bei der Verdübelung durch das Bewehrungsgewebe ist der Unterputze in zwei Schichten aufzubringen. In die erste Schicht wird das Bewehrungsgewebe eingearbeitet. Danach werden die Dübel gesetzt und die zweite Schicht Unterputz aufgebracht.“


Eine oberflächennahe oder oberflächenbündige Verdübelung in die Dämmplatte – also unter dem bewehrten Unterputz – ist bei dieser Ausführung statisch nicht anrechenbar (siehe Tabelle 2a). Wird aber z. B. eine nur geklebete Deckendämmung mit Mineralwolle-Lamellenplatten für die Anforderung A Nichbrennbar gewählt, kann eine als WAP gekennzeichnete Lamellen-Dämmplatte als verputzte Außenwärmedämmung (VAWD) eingebaut werden. Montagedübel können in ausreichender Anzahl gesetzt werden.

Auf die überarbeitete DIN 4108-10, Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe (11/2021) und die Dämmstoffkennzeichnung (z. B. WAP) wurde aufmerksam gemacht.


Tabelle 1a:
Außenwärmedämmung an Außenwandflächen gemäß Zulassungen, A Nichtbrennbar und B1 Schwerentflammbare Ausführung, Stand Februar 2024

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Tabelle 1b:
Außenwärmedämmung an Außenwandflächen gemäß Zulassungen, B2 Normalentflammbare Ausführung, Stand Februar 2024

Die Kennzeichnung für Dämmstoffe, die außen unter Putz angewendet werden dürfen, besteht mindestens seit 12/2015 und lautet wie folgt:


WAPb,c Außendämmung der Wand unter Putz (Wärmebrückendämmung – kein Dämmstoff für ein WDVS)

b auch für den Anwendungsfall von unten gegen Außenluft

c Anwendungsgebiet/Kurzzeichen WAP gilt nicht bei Einbindung ins Erdreich und für Dämmstoffplatten in Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS). WDVS sind keine genormte Anwendung.


Ist eine Ausführung der Deckenuntersicht mit der Baustoffklasse B1 Schwerentflammbar über das LV angefordert und soll hier kein geklebtes und gedübeltes Mineralwolle-WDVS Anwendung finden, darf in diesem Fall eine Dämmplatte der Klassifizierung WAP verwendet werden. Alternativ kann hier auch ein VAWD mit einer geklebten Mineralwolle-Dämmplatte oder einer geklebten und gedübelten EPS-Dämmplatte oder einer nur geklebten EPS-Dämmplatte mit der Kennzeichnung WAP verwendet werden.

In der Musterverwaltungsvorschrift für Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist in der Ausgabe 2023 vom 17. April 2023 folgender neuer Absatz in Anlage 4 Nr. 1.4. enthalten:


1.4 Verwendung von Baustoffen bei horizontalem Einbau
Abweichend von den Angaben in der Tabelle 1.2 dürfen Bauprodukte ausschließlich aus Polystyrol-Hartschaum (EPS, XPS) nach harmonisierten Produktspezifikationen sowie Verbundbauprodukte mit Polystyrol-Hartschaumdämmstoffschichten nach harmonisierten Produktspezifikationen nicht horizontal eingebaut werden, wenn für diese Bauprodukte bei der vorgesehenen Verwendung die bauaufsichtliche Anforderung „schwerentflammbar“
besteht.
Ausgenommen davon ist die Verwendung dieser Bauprodukte unter Estrichen auf Geschossdecken aus Beton.


Da die MVV TB 2023 in Baden-Württemberg derzeit noch nicht eingeführt ist, können auch B1 Schwerentflammbar klassifizierte Dämmstoffe an Deckenuntersichten eingesetzt werden, z. B. WAP gekennzeichnete EPS-Dämmplatten.

Aus diesem Grund muss, sobald die MVV TB von 2023 in z. B. Baden-Württemberg eingeführt ist, bei einer über das Leistungsverzeichnis angeforderten Schwerentflammbarkeit der Außenwärmedämmung an Deckuntersichten ein dafür geeigneter Dämmstoff, z. B. Mineralwolle eingesetzt werden. Die Anforderung B1 Schwerentflammbar muss bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5 zwingend eingebaut werden.

Aber was darf an Deckenuntersichten bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 eingebaut werden?
Tabelle 2b gibt darüber Auskunft:

In diesem Fall dürfen normalentflammbare Dämmstoffe als verputzte Außenwärmedämmung (VAWD) eingebaut werden. Die Befestigung der Dämmplatten erfolgt so, dass es hält.

Nach unseren Recherchen haben Stuckateurfachbetriebe ausreichend Erfahrung in der Befestigung der Dämmplatten an Deckenuntersichten. Regelmäßig wird der Klebemörtel großflächig an der Deckenuntersicht aufgebracht und z. B. die EPS-Dämmplatten angeklebt. Falls Zweifel an der notwendigen Haftung bestehen, kann eine zusätzliche Dübelung direkt durch die Dämmplatte vorgenommen werden. Danach wird der bewehrte Unterputz aufgebracht.

Im Übrigen hat die Umfrage unter den SAF-Mitgliedsbetrieben in Stuck-Info 10/2023 keine Schadensfälle von herabfallenden gedämmten Deckenuntersichten ergeben, so dass angenommen werden muss, dass jahrzehntelange Praxiserfahrung gegebenenfalls Theorieansätze um Längen schlagen.

Auf der Beratung des DIBt Sachverständigenausschuß WDVS A am 16.05.2024 in Berlin wurde diese Sichtweise von den Vertretern des DIBtals auch der anwesenden Sachverständigen bestätigt.


Tabelle 2a:
Außenwärmedämmung an Außendeckenflächen, A Nichtbrennbar und B1 Schwerentflammbare Ausführung, Stand Februar 2024


Tabelle 2b:
Außenwärmedämmung an Außendeckenflächen, B2 Normalentflammbare Ausführung, Stand Februar 2024

Bei Fragen steht Markus Weißert (07152 30550-117, markus.weissert@bz-af.de) gerne zur Verfügung.