GEG 2024 – Anforderungen bei bestehenden Gebäuden und Bußgelder bei Nichteinhaltung

Bei welchen bestehenden Gebäuden bestimmte Dämmwerte (Wärmedurchgangskoeffizienten) für eine nachträgliche Außenwärmedämmung gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreicht werden müssen und wann Ausnahmen zulässig sind, ist immer wieder Streitpunkt von Auseinandersetzungen. In dem nachfolgenden Artikel haben wir die Fakten – auch was Historie, Verantwortliche, Ausnahmetatbestände (Wirtschaftlichkeit, Befreiung, Denkmalschutz) sowie Bußgelder bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen betrifft – zusammengefasst.