BAFA Vor-Ort-Beratung für Handwerker geöffnet

Gebäudeenergieberater (Hwk) dürfen künftig geförderte Energieberatungen durchführen. Die BAFA Vor-Ort-Beratungsrichtlinie und die Richtlinie über Energieberatungen im Mittelstand wurden überarbeitet und am 07.11.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die steten Bemühungen, das Potenzial der Gebäudeenergieberater (Hwk) in der geförderten Energieberatung zu nutzen, haben sich nunmehr ausgezahlt.

Ab dem 01.12.2017 dürfen Gebäudeenergieberater (Hwk), die in einem Handwerksbetrieb angestellt sind oder einen solchen führen, die geförderte BAFA Vor-Ort-Beratung sowie den gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Darüber hinaus dürfen Gebäudeenergieberater (Hwk) anschließende Sanierungsmaßnahmen umsetzen!

Die überarbeitete „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort“, welche am 07.11.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, finden Sie im Anhang.

Mit der Modifikation der BAFA-Vor-Ort-Beratungsrichtlinie, gehen Änderungen der „Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand“ (EBM-RL) einher:

Gemäß der ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinie über die Förderung von Energieberatung im Mittelstand (EBM-RL), welche Sie ebenfalls im Anhang finden, werden Betriebe mit weniger als 10.000 Euro Jahresenergiekosten weiterhin bis zu 1.200 Euro Zuschuss erhalten. Firmen mit mehr als 10.000 Euro Jahresenergiekosten erhalten ebenfalls einen Zuschuss von 80 Prozent der Beratungskosten, jedoch wird deren Förderhöchstsatz von 8.000 Euro auf 6.000 Euro reduziert. Eine sich an die Beratung anschließende Umsetzungsbegleitung soll künftig im Rahmen der investiven Programme gefördert werden. Die mit diesem Beratungsprogramm grundsätzlich möglichen Potenziale werden hierdurch nicht erschlossen.

Über die weiteren Entwicklungen zur Gebäudeenergieberatung sowie zur Energieberatung im Mittelstand werden wir Sie weiterhin informiert.

(Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks)