Ausbildungsprämien jetzt offiziell: Förderung gilt ab 1. August 2020

Seit der Ankündigung der Ausbildungsprämie sind nun schon einige Wochen vergangen. Aber jetzt ist die Förderrichtlinie in Kraft getreten und gilt ab 01. August 2020.

Darum geht es bei der Ausbildungsprämie:

  • Die Ausbildungsprämie fördert KMU (Unternehmen mit maximal 249 Beschäftigten), die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag.
  • Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträge. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag.
  • Beide Zuschüsse werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.

Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 01.08.2020 bis 15.02.2021 beginnen. Das Abschlussdatum der Verträge darf aber bereits vor dem 01.08.2020 gelegen haben.

Wichtig:

Um die Ausbildungsprämie oder die Ausbildungsprämie plus zu erhalten, muss der Betrieb erheblich von der Corona-Krise betroffen sein.

Dafür gelten diese Kriterien:

  • Die Beschäftigten haben in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet oder
  • der Umsatz des Ausbildungsbetriebs ist im April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019 durchschnittlich um mindestens 60 Prozent eingebrochen.

Antragstellung und Beratung:

Agentur für Arbeit. Diese hat >> hier alle wichtigen Informationen und Antragsformulare hinterlegt.