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Ausbilden jetzt mit Prämie bis zu 3.000 Euro

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung unterstützt Ausbildungsbetriebe. Prämien sollen Anreize schaffen und kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe (KMU) finanziell entlasten.

(Stand 12.06.2020)

Das Bundesfinanzministerium schreibt dazu:

„Der Lernerfolg von Auszubildenden soll auch in der Pandemie nicht gefährdet werden. KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten. Die Details der Durchführung einer solchen Verbund- oder Auftragsausbildung werden im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten entsprechend der gemeinsamen Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung vom 26.5. eine Übernahmeprämie.“

Weitere Details zur Beantragung u.ä. sind noch nicht bekannt. Wir informieren unsere Mitgliedsbetriebe, sobald Näheres dazu veröffentlicht wurde.

(Stand 25.06.2020)

Ausbildungsprämie – die Voraussetzungen sind jetzt klarer

Hier weitere Informationen. Jetzt stehen insbesondere die Voraussetzungen fest, aber auch weitere Details.

Die Ausbildungsprämie ist Bestandteil des Konjunkturpaketes aufgrund der Corona-Krise. Jetzt wurde klar, dass nur bestimmte Ausbildungsbetriebe von den Prämien profitieren werden. Denn antragsberechtigt sind nur die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Davon ist laut Information des Bundesfinanzministeriums auszugehen, wenn ein KMU

  • in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat
    oder
  • der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Auf der Website des Ministeriums sind jetzt häufige Fragen und Antworten (FAQ) veröffentlicht. Sie finden sie >> hier.

Beantragt werden die Ausbildungsprämien bei den örtlichen Agenturen für Arbeit.


Ihr Ansprechpartner beim Fachverband: Thomas Arnold (07152 30550-121, arnold@stuck-verband.de)