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Wegfall des Ü-Zeichens

Ab Oktober 2016 hat das Ü-Zeichen in Deutschland seine rechtliche Bedeutung für alle Bauprodukte verloren, die einheitlichen europäischen Regeln unterliegen – so auch für Mineralwolle. Harmonisierte Produkte werden daher nicht mehr das Ü-Zeichen tragen.

Hintergrund ist die Einführung der neuen Musterbauordnung (MBO) und deren Umsetzung in die Landesbauordnungen (LBO). Allein das CE-Zeichen reicht ab Oktober 2016 aus, um Mineralwolleprodukte handeln und verwenden zu dürfen. Das CE-Zeichen ist jedoch kein Qualitätsnachweis. Nur die Nichtbrennbarkeit von Dämmstoffen muss regelmäßig und unabhängig überprüft werden.

Wir dürfen informieren, dass die Mitglieder des Fachverbandes Mineralwolleindustrie in Deutschland das Qualitätssicherungssystem und Qualitätszeichen KEYMARK eingeführt haben. Es soll durch unabhängige Prüfungen die Übereinstimmung aller wesentlichen Produkteigenschaften aus der jeweiligen Leistungserklärung garantieren.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Anlagen.