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Entsorgung von HBCD-haltigem EPS für ein Jahr gesichert

Der Bundesrat hat am 16. Dezember die seit Oktober bestehende Einstufung von Dämmstoffen, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, als „gefährlichen Abfall” für ein Jahr ausgesetzt. Durch die Übergangslösung können HBCD-haltige EPS-Abfälle bis Ende 2017 wieder in allen Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden. Das Bundeskabinett hat dem Bundesratsbeschluss am 21.12.2016 zugestimmt.

Mit dem einjährigen Moratorium will die Länderkammer zum einen den bestehenden Entsorgungsengpass auflösen und zum anderen den Fachgremien des Bundes und der Länder ausreichend Zeit geben, eine rechtskonforme und bundeseinheitliche Lösung zur Entsorgung von HBCD-haltigen Polystyrolabfällen zu erarbeiten. Das Bundeskabinett hat dem Bundesratsbeschluss für ein einjähriges Moratorium bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten zugestimmt. Der Bund ermöglicht damit einfachere Entsorgungsregeln für Dämmplatten aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten.

Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, begrüßt diesen Entschluss: „Für die Entsorgung dieser Dämmplatten haben wir in Deutschland bewährte, sichere und umweltverträgliche Verfahren. Es ist gut, wenn wir jetzt wieder dahin zurückkehren können. Ich hoffe, dass sich die Lage beim Wohnungsbau und für die vielen Dachdecker nun zügig entspannt. Jetzt müssen alle Beteiligten schnell daran arbeiten, diese Problematik, die künftig auch andere Stoffe betreffen könnte, langfristig, rechtssicher und umweltverträglich zu lösen. Das sind wir auch den vielen Handwerkern schuldig, die derzeit auf ihren Wärmedämmplatten sitzen bleiben.”

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit betont in seiner Pressemitteilung vom 21.12.2016, dass das Flammschutzmittel HBCD in Müllverbrennungsanlagen, die die üblichen Sicherheits- und Umweltanforderungen einhalten, komplett unschädlich gemacht werden könne. Der Beschluss sieht daher vor, dass gebrauchte Dämmstoffe aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel enthalten, so wie gängiger Bauabfall in Übereinstimmung mit dem europäischem Recht als “nicht gefährlicher” Abfall eingestuft werden können.
Auch für Abfälle, die rechtlich als “nicht gefährlich” eingestuft werden, gäbe es ein angemessenes Überwachungsregime. So können nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz besondere, genau auf das jeweilige Unternehmen bzw. den jeweiligen Abfall zugeschnittene Nachweis- und Registerpflichten angeordnet werden.

Der Industrieverband Hartschaum hatte bereits im Sommer ein Moratorium gefordert. Unterstützt wurde er dabei von zahlreichen weiteren Verbänden aus der Bau- und Entsorgungsbranche. „Wir begrüßen das einjährige Moratorium und den Vorschlag von Frau Hendricks zu einem runden Tisch einzuladen sehr“, so Dr. Hartmut Schönell, Geschäftsführender Vorstand des IVH. „Das einjährige Moratorium ist ein wichtiger Teilerfolg für unsere Branche. Für den gefassten Beschluss möchten wir uns bei den Ländern bedanken. Natürlich werden wir uns auf diesem Teilerfolg nicht ausruhen! Bisher wurde das Problem noch nicht endgültig gelöst. Wir stehen nach wie vor mit allen Beteiligten im Austausch, um eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.“ Die nächsten Gespräche sind bereits für Januar und Februar geplant. Auch der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbandes WerkMörtel e. V. Dr. Hans-Joachim Riechers begrüßte das Moratorium und forderte gleichzeitig alle beteiligten Verbände und Partner auf, die nunmehr gewonnene Zeit für eine zielgerichtete Zusammenarbeit zu nutzen, um Rechtssicherheit bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen gemeinsam mit den MHKWs zu schaffen.

Ziel ist bezahlbare Entsorgungssicherheit für Stuckateure, Maler, Dachdecker, Estrichleger und natürlich Bauherren.

(Quelle: IVH – Styropor aktuell Dezember 2016 / www.ivh.de, www.styropor.de)