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Dämmstoffstärken bei der WDVS Dämmung frei wählbar

Ob bewusst oder aus Versehen, durch die letzte Änderung der EnEV (2014), ist genauso – wie die Innendämmung – auch die Außenwärmedämmung bzw. das WDVS auf den Altputz aus der Verordnung herausgefallen. Dies war bis jetzt nicht aufgefallen, wurde aber in der Sitzung der Projektgruppe EnEV der Bauminsterkonferenz am 13.09.2016 auf den Antrag des SAF hin so bundeseinheitlich festgelegt.

Als SAF haben wir in Zusammenarbeit mit Innungen und einzelnen Firmen die Einhaltung der EnEV beim Umweltministerium Baden-Württemberg angezeigt. Nach einer Anzeige kam dann im Sommer 2016 eine erste Information, dass bei der Altbaudämmung auf Altputz möglicherweise das WDVS gar nicht mehr unter die EnEV fällt.

Wir haben daraufhin umgehend die Projektgruppe EnEV der Bauminsterkonferenz um Klärung gebeten.

Auszug aus dem Antwortschreiben des Umweltministeriums Baden-Württemberg im Auftrag der Projektgruppe EnEV der Bauminsterkonferenz vom 27.09.2016:

“Das Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems fällt jedoch dann unter den Auslösetatbestand Anlage 3 Nr.1 b), wenn der Außenputz im Sinne der EnEV erneuert wird (dazu Auslegung XX-2 zu §9 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. Anlage 3 Nr. 1 Satz 2 Buchstabe b) EnEV 2013). Wird hingegen ein Wärmeverbundsystem ohne Abschlagen des Altputzes angebracht, bleibt es mit der derzeit gültigen Regelung der EnEV 2013 dem Hauseigentümer überlassen, in welcher Dicke die Dämmschicht ausgeführt wird. Auf dieser Grundlage können Hauseigentümer, die bislang aufgrund der starren Vorgaben der zurückliegenden Fassungen der EnEV von der Ausführung einer Außenwanddämmung ganz Abstand genommen hatten, selbst die auf ihren jeweiligen Einzelfall zugeschnittene energetisch und wirtschaftlich optimale Lösung wählen.”

Wichtig für Sie ist:

  • Sie können ab sofort dem Kunden eine Wärmedämmung in beliebiger Stärke anbieten und auf die Kundenwünsche und Bedürfnisse eingehen. Somit ist eine Außenwärmedämmung mit 6 cm, 8 cm, 10 cm oder anderer Dicke auf einen bestehenden Altputz zulässig.
  • Im Sinne der Energieeinsparung vielleicht ein Schritt nach vorne, da jetzt Kunden, die die Fassade ansonsten nur gestrichen hätten, nun bereit sind, 8 cm oder 10 cm Dämmung anzubringen.
  • Um das gesellschaftspolitische Ziel der Energiewende möglichst schnell umzusetzen, sollte die aufzubringende Dämmschichtdicke bei der Altbaumodernisierung mit Außenwärmedämmung nicht zu gering sein. Wir empfehlen 8 cm und mehr.

Downlaod:

Im Anhang finden Sie das durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mitgeteilte Beratungsergebnis der Projektgruppe „EnEV“ (PG-EnEV) der Bauministerkonferenz bezüglich der Anfrage des SAF durch RA Markus Eberlein vom 22.06.2016 (Sitzung am 13.09.2016 in Bonn).