Nach einem Verhandlungsmarathon, der am 22. Mai um 10.00 Uhr begann und weit über Mitternacht hinaus andauerte, sind die Tarifverhandlungen für die rund 700.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe mit einem Schlichtungsspruch beendet worden.
Lohngruppen 3 bis 6 und Gehälter
Danach werden die Löhne (Lohngruppen 3 bis 6) und Gehälter zum 1. Juni 2009 um 2,3 % und zum 1. April 2010 erneut um 2,3 % erhöht. Für den Monat April 2009 ist keine rückwirkende Lohnerhöhung vorgesehen. Für den Monat Mai 2009 wird diesen Mitarbeitern eine Einmalzahlung in Höhe von 60 Euro gewährt.
Lohngruppen 1 und 2 (Mindestlöhne)
Der Mindestlohn I im Westen erhöht sich am 1. September 2009 um 10 Cent auf 10,80 Euro. Der Mindestlohn II erhöht sich um 5 Cent auf 12,90 Euro. Die beiden Mindestlöhne (Lohngruppen 1 und 2) nehmen an der prozentualen Lohnerhöhnung nicht teil. Es wird auch keine Einmalzahlung gewährt.
Ausbildungsvergütungen
Ab 1. Juni 2009 erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen im ersten Lehrjahr um 20 Euro, sowie im zweiten und dritten Lehrjahr um 2,3%. Die Auszubildenden erhalten keine Einmalzahlung.
Zusammenfassung
Für die Mai-Abrechnungen wäre nur bei den Arbeitern der LG 3 bis LG 6 sowie bei den Angestellten die Einmalzahlung von 60 Euro zu berücksichtigen. Mitgliedsbetriebe des Fachverbandes der Stuckateure können die Lohntabelle hier herunterladen.