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.. .. Rahmenabkommen

Mazda

Angebot/Konditionen

 

Rahmenabkommen mit Mazda

(Mindest-Rabatte für SAF-Mitglieder)

 

Es besteht ein Rahmenabkommen für Fahrzeuge des Herstellers Mazda.

 

Folgende Rabatte (Mindest-Konditionen) werden SAF-Mitgliedern gewährt:

 

PKW-Modelle

Konditionen bei
Bargeschäft
und Leasing

Mazda 2

21 %

Mazda 3

21 %

Mazda 5

19 %

Mazda 6

25 %

Mazda MX-5

17 %

MazdaBT-50

17 %

Mazda CX-7

17 %

 

Dieses Angebot können Mitgliedsbetriebe des SAF sowie deren Mitarbeiter in Anspruch nehmen.

 

Die Rahmenabkommen beziehen sich auf Neufahrzeuge, die in der Bundesrepublik Deutschland über die entsprechenden Autohäuser angeboten werden. Halter des Fahrzeuges muss das Unternehmen sein. Es gilt eine Haltefrist von mind. 6 Monaten. Das Unternehmen verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschließlich zu seinem Eigengebrauch zu nutzen und innerhalb der Haltefrist nicht zu Vertriebszwecken weiterzuverkaufen. Änderungen der Rabatte aufgrund Sonderaktionen oder Anpassungen behalten sich die Autokonzerne vor. Bei Zuwiderhandlungen jedweder Art muss der gewährte Rabatt zzgl. MWSt umgehend zurückerstattet werden. Die Kosten einer evtl. Rechtsverfolgung gehen zu Lasten des Zuwiderhandelnden.

 

Wie kann ich diese Sonderkonditionen in Anspruch nehmen?

 

 

Zum Kaufabschluss benötigen Sie einen Abrufschein.

 

Diesen erhalten SAF-Mitglieder bei der

Servicegesellschaft der Bauwirtschaft mbH Stuttgart, unter Angabe Ihrer Firma und der Angabe des Autohändlers

Tel.: 0 71 53/9 38 60,

Fax: 0 71 53 / 93 86 20

E-Mail: info@servicegesellschaft-bau.de

 

Die Servicegesellschaft prüft, ob Sie Mitglied im Fachverband sind.

 


Anhang:

Formular zur Anforderung des Abrufscheins
Ansprechpartnerin: Claudia Giesinger
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