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Asbesthaltige Produkte werden in zwei Kategorien eingeteilt:
1. Fest gebundene asbesthaltige Stoffe
Sie zeichnen sich durch einen geringen Asbestanteil (unter 15 Gewichtsprozent) und einen hohen Bindemittelanteil aus. Beispiele für diese Gruppe sind alle zementgebundenen Asbestprodukte wie
- Welldachplatten
- Fassadenverkleidungen
- Abflussrohre und Lüftungskamine
- Fensterbänke und Blumenkästen
- PVC-Fußbodenfliesen
Befinden sich eingebaute Asbestzementprodukte in gutem Zustand, besteht kein akuter Sanierungsbedarf.
2. Schwach gebundener Asbest
Schwach gebundener Asbest ist gekennzeichnet durch einen hohen Asbestanteil (mehr als 60 Gewichtsprozent) und einer Rohdichte von unter 1000 kg/m³. Einsatz fanden schwachgebundene Asbestprodukte vor allem im Brandschutz, z. B. als:
- Spritzasbest
- Ummantelung von Heizleitungen
- Promasbestplatten (Brandschutzplatten)
- Brandschutztüren
- Dichtungsschnüre und Flanschdichtungen
- PVC-Fußbodenbahnen
- Nachtspeicheröfen
Sind solche Produkte nicht in einwandfreiem Zustand, so besteht Sanierungsbedarf.
Seit 1990 ist der Umgang mit Asbest-Zementprodukten mit der TRGS 519 gesetzlich geregelt. Seit diesem Zeitpunkt besteht ein Asbestverbot.
Firmen, die mit asbesthaltigen Produkten umgehen, benötigen einen Sachkundenachweis. Dieser Sachkundenachweis wird auch benötigt für das Abtragen von Fassadenverkleidungen aus Eternit. Der Sachkundenachweis ist ebenso bei Reparaturarbeiten an asbesthaltigen Materialien erforderlich.
Diese Sachkunde kann nur in einem behördlich anerkannten Lehrgang nach TRGS 519 erworben werden. |